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Rechtsanwalt
Das Verkehrsrecht gehört zum Verkehrswesen und beinhaltet sämtliche rechtlichen Regelungen, die sich mit der Beförderung von Personen und Gütern befassen. Die Rechtsprechung ist dabei ein sehr komplexer Vorgang, da sich das Verkehrsrecht aus den Gesetzen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammensetzt.
Das Verkehrszivilrecht ist unterteilt in Haftungs- und Vertragsrecht. Im Haftungsrecht kommen die gesetzlichen Beschlüsse in Folge eines Verkehrsunfalls zum Tragen. Dazu gehören beispielsweise Schadensersatz und Schmerzensgeld-Zahlungen. Im Vertragsrecht werden die Vertragsgestaltung und Gewährleistungsansprüche bei einem Fahrzeugkauf oder Leasing geregelt.
Mit dem Verkehrsordnungswidrigkeitengesetz werden auffällige Fahrverhalten und Verkehrsordnungsmissachtungen geahndet. Zu den Sanktionen gehören beispielsweise Bußgeldbescheide und Fahrverbote.
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort und der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr werden im Verkehrsstrafrecht behandelt.
Unter das Verkehrsverwaltungsrecht fallen beispielsweise die Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis oder einer Fahrtenbuchauflage und Abschleppmaßnahmen. Eine Fahrtenbuchauflage kann erst erteilt werden, wenn eine Verkehrsordnungswidrigkeit oder Straftat begangen wurde, der Verantwortliche jedoch nicht ermittelt werden konnte.
Zum Versicherungsrecht zählen die Versicherungsverträge einer Haftpflichtversicherung sowie Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung.
Befinden Sie sich im Rechtsstreit mit einer der verkehrsrechtlichen Instanzen, können Sie unsere Rechtsanwaltskanzlei selbstverständlich jederzeit für die rechtliche Betreuung kontaktieren. Ihr Rechtsanwalt Normen Pitschke aus Magdeburg mit dem Schwerpunkt Verkehrsrecht berät und vertritt Sie umfassend.