Normen Pitschke ist Ihr Fachanwalt für Strafrecht in Magdeburg
Das Strafrecht – ein wichtiger Bestandteil unseres Rechtssystems
Mit dem Strafrecht sollen Leben, Gesundheit und Eigentum von natürlichen und juristischen Personen beschützt werden. Auch Sicherheit und Integrität des Staates und elementare Werte des Gemeinschaftslebens innerhalb unseres Rechtssystems werden mit dem Strafrecht geregelt. Ein Verstoß gegen die im Strafrecht geregelten Rechtsnormen kann daher verschiedene Sanktionen wie eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe nach sich ziehen.
Je nach Alter, Berufsgruppe und Aufenthaltsort der natürlichen oder juristischen Person kommen dabei unterschiedliche Strafgesetzbücher in Frage. Jugendliche werden aus erzieherischen Maßnahmen daher beispielsweise mit dem Jugendgerichtsgesetz anders behandelt als Erwachsene. Werden Straftaten im Ausland verübt, so kann das Völkerstrafgesetzbuch zum Tragen kommen. Auch für Soldaten gelten mit dem Wehrstrafgesetz andere Bestimmungen.
Ihr Recht auf einen Anwalt
Jeder Beschuldigte hat in unserem deutschen Rechtssystem zu jedem Zeitpunkt des Strafverfahrens das Recht auf einen Verteidiger. Dieses Recht wird in der Strafprozessordnung in § 137 geregelt. Nutzen Sie dieses Recht bereits zu Beginn des Ermittlungsverfahrens. Haben Sie erst einmal Aussagen vor einer polizeilichen Behörde gemacht, können diese im weiteren Verfahren nicht mehr revidiert werden. Ein guter Strafverteidiger weist Sie daher auch besonders auf das Recht zu schweigen hin!
Laut Gesetz sind wir als Strafverteidiger nicht zwingend an die Weisungen unseres Mandanten gebunden. Sollten wir im Verfahren aus taktischen Gründen unsere Vorgehensweise ändern, können Sie sich trotzdem sicher sein, dass wir zu jederzeit und ausschließlich die Interessen unseres Mandanten vertreten.